Basisseminar Geldwäschebeauftragter – bist du neu als Geldwäschebeauftragter? Der Geldwäschebeauftragte ist eine Schlüsselperson in jedem Unternehmen, die mit Geldern arbeitet. Er ist für die Umsetzung der Geldwäscheprävention verantwortlich und sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter die Regeln kennen und einhalten.
Die Aufgabe des Geldwäschebeauftragten ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Gelder aus kriminellen Aktivitäten in das Unternehmen gelangen. Er überwacht auch alle Transaktionen, um sicherzustellen, dass nichts Verdächtiges vorliegt.
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Aufgaben und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter
Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention
09.15 bis 17.00
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Customer Due Diligence (CDD) ist ein Verfahren, das der Geldwäschebeauftragte zusammen mit dem KYC Onboarding Team vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden durchführt. Die Customer Due Diligence umfasst eine Reihe von Prüfungen, die darauf abzielen, Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und zu minimieren. Dabei wird untersucht, ob der Kunde mit höheren Risiken verbunden ist und ob es sich um einen legitimen Geschäftspartner handelt.
Die Customer Due Diligence dient somit dazu, das Risiko für Unternehmen zu minimieren und die Geschäftsbeziehung auf eine solide Basis zu stellen.
Es ist wichtig, eine Customer Due Diligence durchzuführen, bevor man sich mit einem neuen Kunden einlässt. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung des Geldwäschebeauftragten, ob der Kunde compliant ist. Dies ist besonders wichtig, wenn man sich auf eine langfristige Geschäftsbeziehung einlassen möchte.
Eine Customer Due Diligence kannst du als Geldwäschebeauftragter auf verschiedene Arten durchgeführen. Zunächst solltest du dich als Geldwäschebeauftragter über den Kunden informieren. Dazu kannst du zum Beispiel das Unternehmensregister oder das Handelsregister einsehen. Auch eine adverse Media-Recherche (Negative News Search) im Internet kann für dich als Geldwäschebeauftragter hilfreich sein.
Des Weiteren sollte man mit dem Kunden persönlich sprechen und ihn nach seiner Geschäftsaktivität zu befragen. Abschließend solltest du als Geldwäschebeauftragter alle Informationen zusammentragen und sorgfältig prüfen, bevor sich dein Unternehmen auf eine Geschäftsbeziehung einlässt.
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Die Customer Due Diligence regelt § 10 GwG. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten (CDD), welche du als Geldwäschebeauftragter mit deinem Team zu beachten hast, sind:
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In erster Linie sollten Unternehmen zusammen mit ihrem Geldwäschebeauftragten darauf achten, dass der wirtschaftlich Berechtigte immer klar identifiziert ist.
Dies bedeutet, dass Unternehmen den Namen und die Kontaktdaten des wirtschaftlich Berechtigten immer griffbereit haben sollten. Zudem hast du als Geldwäschebeauftragter sicherzustellen, dass du über alle relevanten Informationen zum wirtsschaftlich Berechtigten verfügst. Es ist wichtig, dass der wirtschaftlich Berechtigte korrekt ermittelt wird.
Der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person, die nach dem Gesetz Eigentum am Unternehmen hält oder die Kontrolle über das Unternehmen ausübt. Identifizierung und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten ist für den Geldwäschebeauftragten von großer Bedeutung, da du so sicherstellen kannst, dass du mit Unternehmen zusammenarbeitest, die compliant sind.
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Durch das Risikomanagementsystem nach § 4 GwG stellst du als Geldwäschebeauftragter sicher, dass Risiken erkannt und analysiert werden, bevor sie zu einem Problem werden. Zudem hilft das System deinem Unternehmen, seine Geldwäscherisiken zu minimieren und besser zu verstehen, wie mit ihnen umgegangen werden sollte.
Die Einführung eines Risikomanagementsystems zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ist für alle Unternehmen verpflichtend, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Dazu gehören insbesondere Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Anbieter von grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten, Wertpapierhandelsplattformen und Kryptoverwahrstellen.
Das Risikomanagementsystem muss folgende Aspekte berücksichtigen:
– Ermittlung des Kundentyps nach den CDD-Regeln
– Festlegung der Sorgfaltspflichten – Kennzeichnung von Geschäften mit erhöhtem Risiko (EDD)
– Überprüfung dieser Angaben zum Zweck der Identifizierung
– Durchführung von Transaktionsüberwachungen – Dokumentation und Aufbewahrung
Ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist für eine Organisation unerlässlich, da es dabei hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Ein solches System hilft auch dabei, die Kosten eines Schadensfalls zu minimieren und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
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