Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Prokuristen – Die Rechte, Pflichten und Aufgaben als GmbH Geschäftsführer und als Prokurist werden insbesondere mit § 43 GmbHG geregelt. Danach haftet das Management bei folgenden Verstößen:
Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes...
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