Wenn du einen Geschäftsführer-Vertrag abschließt, solltest du genau prüfen, ob alle Punkte korrekt sind. Achte darauf, welche Kompetenzen du als Geschäftsführer ausüben darfst.
Auch bei der Abberufung als Geschäftsführer kann es Haftungsfallen geben. Informiere dich mit dem Seminar Compliance Update für Manager über die neuesten Compliance-Bestimmungen.
Compliance-Risiken aktiv steuern
Pflichten als Geschäftsführer und als Prokurist aktiv steuern
Auf was kommt es beim Geschäftsführer-Vertrag und beim Prokuristen-Vertrag an?
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Verantwortung tragen – das Seminar für Geschäftsführer.
In Deutschland ist die Arbeitszeit-Compliance seit dem 1. Januar 2020 geregelt durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Dabei gelten folgende Regeln: Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten, inklusive Überstunden.
In Ausnahmefällen kann diese auf bis zu 60 Stunden erhöht werden. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, inklusive Pausen. In Ausnahmefällen kann diese auf bis zu 10 Stunden erhöht werden. Die Ruhezeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen muss mindestens 11 Stunden betragen.
Die Einhaltung der Arbeitszeit ist für Unternehmen eine wichtige Compliance-Anforderung. Denn nur wenn die Arbeitszeiten eingehalten werden, können die Mitarbeiter ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichten und sich ausreichend erholen. Gleichzeitig sind die Unternehmen vor Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen geschützt.
Arbeitgeber sollten daher in ihren Betrieben ein entsprechendes Zeitmanagement-System einführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Dabei ist es wichtig, dass sowohl die Arbeitszeit als auch die Pausen genau dokumentiert und überwacht werden.
Zudem sollten die Mitarbeiter regelmäßig über ihre Arbeitszeit informiert werden, damit sie jederzeit wissen, wie viel Zeit sie noch zur Verfügung haben.
Verstöße gegen die Vorschriften können schwerwiegende Folgen für ein Unternehmen haben, darunter Geldbußen, rechtliche Schritte und Rufschädigung. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sollten Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:
Durch diese Schritte können Unternehmen das Risiko von Compliance-Verstößen verringern und sich vor den negativen Folgen schützen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben können.
Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte – Welche Kompetenzen dürfen Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ausüben? – Die Rechte, Pflichten und Aufgaben als GmbH Geschäftsführer und als Prokurist werden insbesondere mit § 43 GmbHG geregelt. Danach haftet das Management bei folgenden Verstößen:
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