Mit dem künftigen VerSanG gelten verschärfte Regeln bei internen Untersuchungen. Die Verbindung von verbandsinternen Untersuchungen und Unternehmensverteidigung, so heißt es in der Gesetzesbegründung, schwächt die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse verbandsinterner Untersuchungen und kann zu Konflikten mit dem Strafverteidigungsmandat führen.
Verbandsinterne Untersuchungen dienen der objektiven Aufklärung des Sachverhalts einschließlich aller belastenden und entlastenden Umstände. Aufgrund der potentiellen Konflikte, die sich aus einer Verbindung von verbandsinternen Untersuchungen und Strafverteidigung ergeben, ist die Trennung von verbandsinternen Untersuchungen und Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits heute weit verbreitet (vgl. Leitner/Rosenau-Wimmer, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 152 StPO Rn. 16).