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                <div class="el-content uk-panel"><p>EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe: Überführung in die MaRisk</p></div>            </div>
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                <div class="el-content uk-panel"><p>Das neue Modul BTO 3: Mindestanforderungen an das Immobiliengeschäft</p></div>            </div>
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– Seminar: Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich? –

Das Seminar „Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich?“ von S+P Seminare ist ein hochwertiges und professionelles Angebot für Banken, Finanzunternehmen und Wertpapierinstitute, die sich auf die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MaRisk vorbereiten möchten. In dem Seminar werden die Änderungen der MaRisk 7.0 detailliert erläutert und es wird aufgezeigt, wie sich die Banken, Finanzunternehmen und Wertpapierinstitute darauf einstellen können.

Compliance Update

MaRisk: Neueste Informationen zum Aufsichtsrecht

Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften; Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Treasury und Risikocontrolling.

735 €

Zzgl. 19% MwSt.
    • EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe: Überführung in die MaRisk

    • Nachhaltigkeitsrisiken: MaRisk konkretisieren Regelungen zu ESG

    • Das neue Modul BTO 3: Mindestanforderungen an das Immobiliengeschäft

Programm zum Seminar: Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich?

09.15 bis 17.00          

EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe (EBA/GL/2020/06): Überführung in die MaRisk

  • Interne Governance für die Kreditvergabe und Überwachung
    • Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits
    • Risikokultur: Verfahren einrichten, ob die Mitarbeiter die Risikokultur einhalten
    • Bepreisung und Messung der Rentabilität mit risikoadjustierten Leistungsindikatoren

  • Differenzierte Prozesse für die Kreditvergabe, insbesondere für
    • Kreditvergabe an Verbraucher
    • Kredite an kleine, mittlere und große Unternehmen
    • Finanzierung von Gewerbeimmobilien.

  • Begriffe „Markt“ und „Marktfolge“
    • Funktionstrennung im Immobiliengeschäft bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung
    • BTO 1.1 Vermeidung von Interessenkonflikten
    • Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen

Nachhaltigkeitsrisiken: MaRisk konkretisieren Regelungen zu ESG

  • ESG-Risiken: Risikotreiber und Auswirkung auf wesentliche Risikoarten
    • Erstellen von verschiedenen plausiblen Szenarien
    • Soweit sinnvoll soll auch eine quantitative Bewertung erfolgen
    • Risikoindikatoren und Risikoappetit sollen ESG-Risiken explizit berücksichtigen

  • Good Practice Ansätze der BaFin zu ESG
    • Prüfungsrelevante Anforderungen an die Organisationsrichtlinien
    • BTO 1.2 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Das neue Modul BTO 3: Immobiliengeschäft

  • Prinzipien basierte Regelungen für die Aufbauorganisation und die Prozesse
    • bei Direktinvestitionen in Immobilien
    • bei Immobilienerwerb oder -errichtung
    • zur Weiterveräußerung (z. B. Bauträgergeschäft)

  • Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten
    • Spezifizierung der verwendeten Wertermittlungsmethoden
    • Darstellung der Voten und materielle Plausibilitätsprüfung
  • Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft
    • BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung
    • BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung
    • BTO 3.2.3 Bearbeitungskontrollen

Weitere Neuerungen mit den MaRisk 7.0

  • Geschäftsmodellanalyse und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells
  • Handel im Home-Office und weitere Regelungen für Remote Work
  • Erweiterte Anforderungen an das Risikomanagement mit dem neuen Modul AT 4.3.5 (Verwendung von Modellen)
  • Welche Änderungen sind mit den MaRisk 8.0 geplant?
    • Geplante Neuausrichtung der Aufsicht hinsichtlich Spezialfonds
    • ≥ 5 % der Bilanzsumme / 50 Mio. €: Neue bankaufsichtlicher Anforderungen, sofern Spezialfonds wesentliche Anteile an Bilanz aufweisen
    • Investment im Spezialfonds fordert eine MaRisk-konforme Kreditentscheidung mit Risikoanalyse, Votierung und Limitierung

Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich?

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Was sind die neuesten Informationen zum Aufsichtsrecht?

Das Aufsichtsrecht hat in den letzten Jahren eine ständige Weiterentwicklung erfahren, um den Anforderungen einer sich schnell verändernden Finanzwelt gerecht zu werden. Ein wichtiger Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Rahmenwerks für die deutsche Kreditwirtschaft ist die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk), die festlegt, wie Banken und Finanzdienstleister ihre Geschäftstätigkeiten organisieren und überwachen müssen, um die Integrität des Finanzsystems und den Schutz der Kundenrechte sicherzustellen.

Eine wichtige Änderung in den MaRisk betrifft die Regelungen für den Umgang mit „Third-Party-Risiken“. Hier müssen Banken ihre Geschäftspartner gründlicher überprüfen und bewerten, um potenzielle Risiken besser zu erkennen und zu vermeiden. Dies umfasst auch die Pflicht, regelmäßig Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Geschäftspartner den Anforderungen entsprechen.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Regelungen für das Management von Cyberrisiken. Hier werden die Anforderungen an die Cybersecurity-Maßnahmen von Banken und Finanzdienstleistern erhöht, um einen besseren Schutz vor Cyberangriffen und Datenverlusten zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen auch die Pflicht, regelmäßig Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen immer auf dem neuesten Stand sind und den Anforderungen entsprechen.

Darüber hinaus hat die Europäische Union kürzlich eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt, die den Schutz personenbezogener Daten europaweit harmonisiert. Diese Verordnung hat Auswirkungen auf das Aufsichtsrecht und Banken und Finanzdienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Praktiken den Anforderungen entsprechen.


Was sind die Aufgaben eines MaRisk Compliance Officers?

Ein MaRisk Compliance Officer ist für die Überwachung und Einhaltung der geltenden Regulierungen und Gesetze im Bereich Risikomanagement verantwortlich. Seine wichtigsten Aufgaben umfassen:

  1. Überwachung der Einhaltung von MaRisk-Vorschriften: Der Compliance Officer muss sicherstellen, dass das Unternehmen alle Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt, die in den MaRisk festgelegt sind.

  2. Überwachung der Geschäftspraktiken: Der Compliance Officer muss sicherstellen, dass alle Geschäftspraktiken im Einklang mit den Regulierungen und Gesetzen stehen.

  3. Überwachung von Cybersecurity-Maßnahmen: Der Compliance Officer muss sicherstellen, dass das Unternehmen über ausreichende Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen verfügt und dass diese regelmäßig überprüft werden.

  4. Überwachung des Datenschutzes: Der Compliance Officer muss sicherstellen, dass das Unternehmen den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht.

  5. Überwachung des Kryptowährungsmarkts: Wenn das Unternehmen Kryptowährungen handelt, muss der Compliance Officer sicherstellen, dass alle Geschäftspraktiken im Einklang mit den geltenden Regulierungen und Gesetzen stehen.


Wie bleibe ich up to date im schnelllebigen Arbeitsalltag?

Um im schnelllebigen Arbeitsalltag up-to-date zu bleiben, kann man folgende Schritte unternehmen:

  1. Fortbildungen: Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Es ist wichtig, sich auf Branchenevents, Konferenzen und Schulungen zu beziehen, um neue Entwicklungen und Trends zu verfolgen.

  2. Netzwerke: Teilhabe an Branchennetzwerken, Fachgruppen und Online-Foren kann eine großartige Möglichkeit sein, Informationen aus erster Hand zu erhalten und von anderen Experten zu lernen.

  3. Branchenpublikationen: Es ist wichtig, regelmäßig Branchenzeitschriften, Blogs und Online-Ressourcen zu lesen, um sich über neue Entwicklungen und Trends auf dem Laufenden zu halten.

  4. Technologie: Nutzung von Technologien, wie automatisierte Nachrichtendienste, Podcasts und soziale Medien, um ständig über neue Entwicklungen und Trends informiert zu bleiben.

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