Den Mitarbeitern der Risikocontrolling-Funktion sind alle notwendigen Befugnisse zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einzuräumen. Ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen ist Voraussetzung, um die Aufgaben erfüllen zu können. Hierzu gehört insbesondere auch ein uneingeschränkter und jederzeitiger Zugang zu den Risikodaten des Instituts.
Das...
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