Was ist eine Public Interest Entity – PIE? § 316a HGB Satz 2 enthält nun eine Definition des für das Recht der Abschlussprüfung zentralen Begriffs des „Unternehmens von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE), welche die „Abschlussprüferrichtlinie“ umsetzt. Dies ermöglicht eine übersichtlichere Gestaltung von Rechtsvorschriften,...
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